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Der Deutsche Bundestag hat am 29. September 2011 das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen angenommen.
Bis dahin war es ein langer Weg, denn schon im Dezember 2009 hatte sich die Bundesregierung auf die Eckpunkte für ein Anerkennungsgesetz geeinigt. Grund für die lange Erarbeitungszeit: Es gab in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen bereits Anerkennungsregelungen, die angepasst werden mussten – auch gegen den Widerstand einzelner Berufsgruppen.
Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Gänzlich neu ist die gesetzliche Regelung für die nicht reglementierten Berufe aus Industrie, Handel und Dienstleistungen. In diesen Berufen gibt es keine Berufszugangsschranken, deshalb war ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf auch lange Zeit verneint worden. In den IHK-Berufen eröffnet das Anerkennungsgesetz dem Bildungsausländer also keinen neuen Zugang zu bislang verschlossenen beruflichen Einsatzfeldern – anders als im Fall der viel zitierten putzenden Zahnärztin aus Kasachstan –, er kann aber mit einer Anerkennung künftig seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt häufig besser verwerten. Hierfür muss er einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit stellen. Alle Unterlagen müssen dazu in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Innerhalb eines Monats können weitere Unterlagen angefordert werden. Sind alle Unterlagen vorhanden, muss innerhalb von drei Monaten entschieden werden.
Berufserfahrung hilft bei der Anerkennung
Nun wird es vermutlich nur in wenigen Fällen eine vollständige Übereinstimmung zwischen einer ausländischen und einer inländischen Qualifikation geben. Gleichwohl soll nicht jede Abweichung zur Ablehnung führen. Vielmehr gibt es einen abgestuften Anerkennungsmechanismus:
Hupen ist erlaubt, wenn ein Autofahrer einen Radfahrer übersieht oder ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. Wer dagegen einen nicht ganz ausgeschlafenen Pkw-Fahrer an einer grünen Ampel anhupt, muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro .....
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